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   BVerwG, 13.06.2017 - 6 C 9.17 (6 C 23.16)   

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https://dejure.org/2017,22265
BVerwG, 13.06.2017 - 6 C 9.17 (6 C 23.16) (https://dejure.org/2017,22265)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2017 - 6 C 9.17 (6 C 23.16) (https://dejure.org/2017,22265)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 6 C 9.17 (6 C 23.16) (https://dejure.org/2017,22265)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16

    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 6 C 9.17
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Senats vom 25. Januar 2017 - BVerwG 6 C 23.16 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 - BVerwG 6 C 23.16 - die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. März 2016 zurückgewiesen.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 6 C 9.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 6 C 9.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2017 - 6 C 9.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
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